Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter. Es gelten die ausgehängten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir bitten Sie, diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen.
Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten!
Vielen Dank!
Ihr Nessi-Team
Allgemeines
Keine Aufsichtspflicht/ Betreuung
1. Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn, das Kind hat das siebte Lebensjahr vollendet und das entsprechende Einverständnis und Haftungsfreistellungsformular wurde von einem erwachsenen Aufsichtspflichtigen unterschrieben.
2. Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit Haftungsfreistellung, eine Aufsichts- und Betreuungspflicht.
3. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt (z.B. Basteln, etc.).
4. Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, wird damit eine Aufsicht- und Betreuungspflicht nicht begründet!
Benutzung der Spielgeräte – keine Saltos!
5. Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
6. Bei den Inflatables (z.B. Schnappi, Riesenrutsche) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich an den Umrandungen hochzuziehen, hochzuspringen oder auf die Umrandung zu setzen! Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten! Erwachsene dürfen nicht auf die Inflatables aufgrund hoher Verletzungsgefahr.
7. An Netzen (z.B. Trampolin) darf nicht hochgeklettert werden.
8. Die Trampoline dürfen wegen Verletzungsgefahr nur mit einer Person pro Sprungtuch benutzt werden. Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten!
9. Es ist verboten, höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen.
10. Die Elektro-Karts dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden.
11. Das Laufen auf der Fahrbahn, die Nutzung der Karts als „Boxautos“ und das Anschieben der Karts bei laufendem Motor ist streng untersagt. Das Fahren ist nur gegen den Uhrzeigersinn gestattet.
12. Der Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 3 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern sowie von den Eltern der Kleinkinder aus dem Bereich verwiesen werden.
13 Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).
Unfallmeldung
14. Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind unverzüglich an der Eingangskasse zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert.
Bekleidung
15. Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen sollten Socken, am besten Stoppersocken oder auch Gymnastikschläppchen, getragen werden.
16. Stopper Socken können Sie an der Kasse preiswert erwerben.
17. Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da damit die Folien der Spielgeräte beschädigt werden könnten.
18. Bitte Anhänger, Ketten, sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen. Achtung sehr gefährlich!
Speisen und Getränke / Rauchen / Alkohol
19. Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Obst, Allergiker- und Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen.
20. Im Nessi Kinderland gilt Kaugummiverbot!
21. Essen und Trinken bitte nur im Gastronomiebereich! Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt!
22. Die Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in
der Halle sowie auf den Toiletten das Rauchen streng verboten und nur außerhalb des Hauses erlaubt.
23. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher, es sei denn, der Verursacher kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.
24. Auf Rücksichtnahme der Kinder gilt im Nessi Kinderland Alkoholverbot.
Verhalten/ Beschädigungen
25. Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen, etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern und Erwachsene werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden.
26. Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Personen in einem solchen Fall zu ermahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen.
27. In besonders gravierenden Fällen, behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
28. Die aufsichtspflichtigen Eltern und Erwachsenen sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten.
Kapazitätsgrenze/ Garderobe/ Fundsachen
29. Sollten alle Sitzplätze besetzt sein, so behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Dies geschieht vor allem aus feuerpolizeilichen Gründen. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.
30. Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber informieren.
31. Die Mietdauer der Wertschließfächer endet spätestens mit Geschäftsschluss. Die Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Beim Verlust des Schließfachschlüssel wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 20,-€ erhoben, es sei denn, der Verursacher kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.
32. Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt / zum örtlichen Fundbüro gebracht.
Keinen Zutritt haben
33. Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde Familienmitglieder).
34. Personen mit Hallenverbot.
35. Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert).
36. Besuchern mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.
Carl-Diem-Str. 33
42477 Radevormwald